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BayObLG, 16.01.1979 - BReg. 1 Z 127/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
Zur Notwendigkeit der Zweckangabe im Gesellschatterbeschluß bei Herabsetzung des Stammkapitals einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1979, 4
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52
Einberufung einer GmbH-Versammlung
Auszug aus BayObLG, 16.01.1979 - BReg. 1 Z 127/78
b) Da die Frage, ob der Zweck der Herabsetzung des Stammkapitals im Gesellschafterbeschluß anzugeben ist, im GmbHG nicht geregelt ist, ist es angezeigt, diese ergänzungsbedürftige Lücke durch eine sinngemäße Anwendung der entsprechenden Norm des Aktienrechts auszufüllen; denn die Tatbestände sind sich insoweit so weitgehend ähnlich, daß eine gleiche Behandlung - wie im Regierungsentwurf vorgesehen - geboten ist (vgl. zur sinngemäßen Anwendung von Vorschriften des Aktienrechts auf die GmbH: BGHZ 11, 231 /235 mit Nachw.;… Hachenburg GmbHG 7. Aufl. Einl. Rdn*r. 3; Lehmann Die ergänzende Anwendung von Aktienrecht auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln 1970, insbes. S.6-13); allgemein zur Rechtsergänzung: Soergel BGB 11. Aufl. Anh. zu § 133 Rdnr. 13; Palandt BGB 38. Aufl. Einl. V Anm. 3). - Drs-Bund, 26.02.1973 - BT-Drs 7/253
Auszug aus BayObLG, 16.01.1979 - BReg. 1 Z 127/78
Nach der Begründung des Entwurfs soll damit "die zum geltenden Recht bestehende Streitfrage" ausgeräumt werden; die Zweckangabe sei sowohl im Gesellschafter- als auch im Gläubigerinteresse erforderlich (BT-Drucks. 7/253 S. 50 und S. 184 zu § 176; vgl. auch § 54 Abs. 1 Satz 2 des österreichischen GmbHG, der eine Zweckangabe im Gesellschafterbeschluß ausdrücklich verlangt).
- OLG Hamm, 11.11.2010 - 15 W 191/10
Anforderungen an die Form des Beschlusses über eine vereinfachte …